Wer übernimmt die Behandlungskosten?

Das Konsultieren eines Arztes und die Abklärung mit den Krankenkassen ist nur dann notwendig, wenn der Interessierte gesetzlich versichert ist. Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist in diesen Fällen eine ärztliche Bescheinigung oder Überweisung vom Allgemeinmediziner, einem Fach- oder Hausarzt.

Für Privatpatienten ist dies nicht erforderlich, diese bekommen eine Heilpraktiker-Rechnung, die bisher noch immer von den Privatkassen und Beihilfestellen übernommen wurde. Und selbstverständlich können Patienten auch als Selbstzahler kommen, so muss im Vorfeld nichts abgeklärt werden. Der finanzielle Aufwand pro Behandlungs-Stunde beträgt zwischen 80 € und 95 €, bei der Behandlung von Kleinkindern und Babys entsprechend weniger – je nach Dauer der Behandlung.

Generell ist die Spannbreite bei den Osteopathie-Leistungen mittlerweile relativ groß. Heutzutage werden Behandlungsmethoden zu einem hohen prozentualen Anteil mit jeweiligen jährlichen Höchstgrenzen von den Krankenkassen übernommen. Dennoch lohnt sich ein Krankenkassenvergleich bzw. ein klärendes Gespräch im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse, wenn man als Kassenpatient die Osteopathie-Behandlungen nicht aus eigener Tasche bezahlen möchte.

Mehr Infos dazu finden Sie auch unter www.osteokompass.de/patienteninfo-krankenkassen

Kontakt

Heilpraxis Mangold
Gerhard Mangold
Bachgasse 41 · 94209 Regen
Mobil 0170 / 2 30 02 58
E-Mail: info@heilpraxis-mangold.de

Sie finden mich auch in Deggendorf:
Praxis für Osteopathie
Westliche Zwingergasse 8
94469 Deggendorf
Tel. 09 91 / 38 31 57 21
Mobil 0170 / 2 30 02 58
https://www.osteopathie-deggendorf.de
E-Mail: gerhard@osteopathie-deggendorf.de